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Abiturprüfung und Allgemeine Hochschulreife

Die Allgemeine Hochschulreife können Sie nach dem sechsten Semester erwerben – vorausgesetzt, Sie können die erfolgreiche Einführung in eine zweite Fremdsprache nachweisen. Für die Zulassung zur Abiturprüfung werden alle in der Qualifikations­phase erbrachten Kursleistungen angerechnet. Die Prüfung legen Sie in vier Fächern ab: in den ersten drei Fächern schreiben Sie Klausuren, im vierten Fach findet eine mündliche Prüfung statt.

Wahl der Abiturfächer

Zu Beginn des sechsten Semesters legen Sie Ihre vier Abiturfächer fest. Ihre Leistungskursfächer sind automatisch Ihre beiden ersten Abiturfächer. Aus den Grundkursfächern wählen Sie das dritte und vierte Abiturfach. Dabei ist zu beachten, dass nur solche Fächer als Abiturfächer wählbar sind, die in allen Semestern der Qualifikationsphase belegt wurden. Ferner müssen Sie in einem Fach, das drittes Abiturfach werden soll, in allen Semestern der Qualifikationsphase Klausuren geschrieben haben. In einem Fach, das viertes Abiturfach werden soll, müssen Sie in den Semestern drei bis fünf Klausuren geschrieben haben. Die vier Abiturfächer sind so zu wählen, dass Sie alle drei Aufgabenfelder abdecken, dabei deckt das Fach Religion als Abiturfach das Aufgabenfeld II ab. Im ersten bis dritten Abiturfach legen Sie schriftliche Prüfungen ab; im vierten Abiturfach findet eine mündliche Prüfung statt.

Zulassung zur Abiturprüfung

Unmittelbar vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen werden die Leistungen des sechsten Semesters bewertet und der Zentrale Abitur­ausschuss überprüft, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Dies ist unter folgenden Bedingungen der Fall:

  • Sie weisen die Belegung von acht anrechenbaren Leistungskursen und 22 anrechenbaren Grundkursen nach. Ein belegter Kurs ist nur dann anrechenbar, wenn er mit mindestens einem Punkt abgeschlossen wurde.
  • Unter den anrechenbaren Kursen befinden sich mindestens je vier Kurse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Ebenso darunter sind vier Kurse in einem Fach des Aufgabenfeldes II (ersatzweise Religion) und zwei Kurse in einer Naturwissenschaft.
  • Die Kurse werden so angerechnet, dass die Mindestwochenstunden­zahlen je Aufgabenfeld erreicht werden.
  • Im Bereich der anzurechnenden Leistungskurse liegen höchstens zwei Kurse aus den Semestern drei bis fünf unter fünf Punkten der einfachen Wertung. Die im Leistungskursbereich erzielte Punktsumme liegt – wenn man die Punkte aus den Semestern drei bis fünf doppelt rechnet und die aus dem 6. Semester einfach – bei wenigsten 70 Punkten.
  • Im Bereich der anzurechnenden Grundkurse liegen – ohne Berücksichtigung der beiden Kurse des sechsten Semesters im dritten und vierten Abiturfach – höchstens fünf Kurse unter fünf Punkten der einfachen Wertung. Die in allen 22 Kursen des Grundkursbereichs erzielte Punktsumme liegt bei wenigstens 110 Punkten.
  • Ein Unterschreiten der Mindestpunktzahl im Leistungskursbereich oder im Grundkursbereich kann nicht durch eine entsprechend höhere Punktzahl in dem anderen Bereich wettgemacht werden.

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