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Inhalt

Einführungsphase

Ziel dieser Phase ist es, Sie auf eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase vorzubereiten. Sie vertiefen Ihre Vorkenntnisse und schließen Wissenslücken, erwerben wichtige Arbeitstechniken und üben das Miteinanderlernen in der Gruppe. Zudem erhalten Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Kurswahl in der Qualifikationsphase. Mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache findet der Unterricht im stabilen Klassenverband statt. Am Ende des 1. und 2. Semesters entscheiden Ihre Leistungen über die Zulassung zum jeweils höheren Semester.

Unterrichtsfächer

Ein Schwerpunkt liegt in der Einführungsphase auf den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Falls Sie die Allgemeine Hochschulreife als Abschluss anstreben, müssen Sie – sofern Sie keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen können – eine weitere Sprache belegen. Am Siegerland-Kolleg haben Sie die Wahl zwischen Französisch und Latein.

Semesterwochenstunden

Die Hauptfächer Deutsch, Englisch und Mathematik werden vierstündig unterrichtet. Die restlichen Wochenstunden verteilen sich auf die Fächer Geschichte, Erdkunde, Religionslehre bzw. Praktische Philosophie, Biologie, Chemie und Physik. Damit Sie eine verlässliche Basis für Ihre spätere Kurswahl haben, wird im zweiten Semester eine Informationsveranstaltung über das Fach Soziologie durchgeführt, das in der Einführungsphase zwar nicht unterrichtet wird, in der Qualifikationsphase aber belegt werden kann. Die Nebenfächer werden in der Einführungsphase zwei- bis dreistündig unterrichtet.

Zulassung zur Qualifikationsphase

Nach dem ersten Semester entscheidet die Notenkonferenz, ob Sie in das zweite Semester aufgenommen werden können. Am Ende des zweiten Semesters wird geprüft, ob Sie die Zulassung zur Qualifikationsphase erhalten. Die Zulassung wird durch die so genannte Zulassungskonferenz ausgesprochen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Kriterien für die Zulassung

Zulassungsrelevant sind alle Fächer, die in der Einführungsphase unterrichtet worden sind. Es gelten folgende Bedingungen:

Fächergruppe I – Deutsch, Englisch und Mathematik

MinderleistungWeitere LeistungenZulassung  
mangelhaft
in einem dieser Fächer
mindestens eine befriedigende (oder bessere) Leistung in der Fächergruppe Ija
keine befriedigende (oder bessere) Leistung in der Fächergruppe Inein

oder

Fächergruppe II – alle weiteren Fächer

MinderleistungWeitere LeistungenZulassung  
mangelhaft
in einem dieser Fächer
ja
mangelhaft
in zwei dieser Fächer
mindestens eine befriedigende (oder bessere) Leistung in der Fächergruppe I oder IIja
keine befriedigende (oder bessere) Leistung in der Fächergruppe I oder IInein

Nachprüfung

Eine Nachprüfung ist möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung genügt, um die Zulassungsbedingungen zu erreichen. Die Prüfung findet in der letzten Woche der Sommerferien bzw. in der zweiten Woche des Sommersemesters statt. Die Meldung dazu muss schriftlich und fristgerecht erfolgen.

Beispiele

Zur Veranschaulichung der Zulassungsregeln mögen folgende Beispiele dienen:

Beispiel 1

FächergruppeNotenbild  Zulassung  
I5 / 4 / 3  nein, Nachprüfung
  in Fächergruppe I oder II
II5 / 3 / ...

Erläuterung: Bei einer Minderleistung in Fächergruppe I darf keine weitere mangelhafte Note in Fächergruppe II auftreten. In einer Nachprüfung besteht jedoch die Möglichkeit, eine der beiden mangelhaften Leistungen zu verbessern. Im Erfolgsfall sind die Zulassungsbedingungen erfüllt.

Beispiel 2

FächergruppeNotenbild  Zulassung  
I4 / 4 / 3  ja
II5 / 5 / 4 /...

Erläuterung: Eine der beiden mangelhaften Leistungen in Fächergruppe II wird durch die befriedigende Leistung in Fächergruppe I ausgeglichen. Damit verbleibt eine Minderleistung in Fächergruppe II, die Zulassungsbedingungen sind somit erfüllt.

Beispiel 3

FächergruppeNotenbild  Zulassung  
I5 / 4 / 4  nein, Nachprüfung
  in Fächergruppe I
II5 / 3 / ...

Erläuterung: Bei einer Minderleistung in Fächergruppe I darf keine weitere mangelhafte Note in Fächergruppe II auftreten. Die Nachprüfung muss in Fächergruppe I abgelegt werden, da hier kein Ausgleich vorhanden ist. Im Erfolgsfall sind die Zulassungsbedingungen erfüllt.


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